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   VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13   

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https://dejure.org/2015,44960
VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13 (https://dejure.org/2015,44960)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.08.2015 - 1 K 2807/13 (https://dejure.org/2015,44960)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. August 2015 - 1 K 2807/13 (https://dejure.org/2015,44960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beamter, Berücksichtigung der Promotionszeit bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Beamter, Berücksichtigung der Promotionszeit bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung; Dienstunfall - ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anrechnung des Zeitraums der Promotion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Promotionszeit bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Promotionszeit bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 19.04.2012 - 4 Bf 56/11

    Antrag eines Schwerbehinderten auf Einrichtung eines personengebundenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13
    Denn der Beklagte kann sich nur dann mit Erfolg auf die vorgetragene Selbstbindung durch Verwaltungsvorschrift berufen, wenn diese ihrerseits rechtmäßig ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 40 Rn. 73; Hamburgisches OVG, Urteil vom 19.04.2012 - 4 Bf 56/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 2 A 10965/13

    Ruhegehaltfähigkeit von Dienstbezügen; Grundsatz der Versorgung aus dem letzten

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13
    17 Für die Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit gilt das sog. Versorgungsfallprinzip, wonach zur Beurteilung der Versorgungsbezüge grundsätzlich maßgeblich auf die Rechtslage abzustellen ist, die im Zeitpunkt des Versorgungsfalls gilt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2014 - 2 A 10965/13 -, juris).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zur Ausübung des Ermessens berufene Behörde trotz der im Rahmen einer Ermessensentscheidung grundsätzlich gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls nicht gehindert ist, ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich insoweit durch eine bestimmte Verwaltungspraxis oder aber durch Richtlinien zu binden mit der Folge, dass Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, jedenfalls aber nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1966 - VI C 165.62 -, Buchholz 234 § 4a G 131 Nr. 1; VG Ansbach, Urteil vom 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298 -, juris).
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten; Anerkennung der Zeit der Vorbereitung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zur Ausübung des Ermessens berufene Behörde trotz der im Rahmen einer Ermessensentscheidung grundsätzlich gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls nicht gehindert ist, ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich insoweit durch eine bestimmte Verwaltungspraxis oder aber durch Richtlinien zu binden mit der Folge, dass Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, jedenfalls aber nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1966 - VI C 165.62 -, Buchholz 234 § 4a G 131 Nr. 1; VG Ansbach, Urteil vom 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298 -, juris).
  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 1 K 11.625

    Professor an der Fachhochschule; Zeit der Vorbereitung auf die Promotion; keine

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.08.2015 - 1 K 2807/13
    Ein starres Festhalten an der Rückrechnung vom Tag der mündlichen Doktorprüfung im Fall einer zeitlich abweichenden Promotionsvorbereitung ist weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn und Zweck des § 74 Abs. 2 Satz 2 LBeamtVG vereinbar (ebenso VG Würzburg, Urteil vom 12.03.2013 - W 1 K 11.625 -, juris, zu § 67 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 3 B 15.238

    Vorbereitung einer Promotion als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit eines Professors

    Indem die Verwaltungsvorschrift eine ausnahmslose Anknüpfung an den Zeitpunkt des Rigorosums vorsieht, widerspricht sie dem objektiven Recht und ist damit rechtswidrig (vgl. insoweit auch VG Stuttgart, U.v. 27.8.2015 - 1 K 2807/13 - juris Rn. 17).
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